Die Bundesregierung hat die Verlängerung vieler Wirtschaftshilfen angekündigt.
WICHTIG: Neu ist, dass sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten müssen, sonst droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.
Ausfallsbonus
- mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- die Ersatzrate beträgt 10-40% des Umsatzrückgangs (je nach Branche)
- Maximaler Beihilfen-Rahmen: 2,3 Mio Euro
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung ab 16. Dezember 2021 möglich
Verlustersatz
- mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- die Ersatzrate: beträgt 70 % bis 90 % des Verlustes
- Maximaler Beihilfen-Rahmen: 12 Mio. Euro
- Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
- Beantragung ab 2022 möglich
Härtefallfonds
- mind. 40 % Umsatzrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
- Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs, Vorsicht: Deckelung!
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
NPO-Fonds:
- Zeitraum: Q4 2021 und Q1 2022
- Dotierung: 125 Mio Euro zusätzlich
Künstler-SVS:
- Zeitraum: November+Dezember 2021 und Q1 2022
- Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Mio Euro
- Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)
- In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro
KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)
- Verlängerung Q1 2022
- Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Mio. Euro
Ausdehnung Veranstalterschutzschirm
- Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023
Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung)
- Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022
- Gültigkeit bis 31.12.2022
Corona-Kurzarbeit
- Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter
- In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent
- Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres aufrecht.
- Beantragung ist voraussichtlich wieder 14 Tage rückwirkend möglich
Quelle: www.wko.at