Wirtschaftshilfen verlängert

Die Bundesregierung hat die Verlängerung vieler Wirtschaftshilfen angekündigt.

WICHTIG:  Neu ist, dass sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten müssen, sonst droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Ausfallsbonus

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • die Ersatzrate beträgt 10-40% des Umsatzrückgangs (je nach Branche)
  • Maximaler Beihilfen-Rahmen: 2,3 Mio Euro
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung ab 16. Dezember 2021 möglich

Verlustersatz

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
    • die Ersatzrate: beträgt 70 % bis 90 % des Verlustes
    • Maximaler Beihilfen-Rahmen: 12 Mio. Euro
    • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
    • Beantragung ab 2022 möglich

Härtefallfonds

  • mind. 40 % Umsatzrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs, Vorsicht: Deckelung!
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro 

NPO-Fonds:

  • Zeitraum: Q4 2021 und Q1 2022
  • Dotierung: 125 Mio Euro zusätzlich

Künstler-SVS:

  • Zeitraum: November+Dezember 2021 und Q1 2022
  • Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Mio Euro
  • Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro) 
  • In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro 

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

  • Verlängerung Q1 2022
  • Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Mio. Euro 

Ausdehnung Veranstalterschutzschirm 

  • Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 

Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung) 

  • Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022
  • Gültigkeit bis 31.12.2022

Corona-Kurzarbeit

  • Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter
  • In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent
  • Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres aufrecht. 
  • Beantragung ist voraussichtlich wieder 14 Tage rückwirkend möglich

Quelle: www.wko.at