Wichtige Neuerungen für den Jahresabschluss

Aufgrund der EU-Bilanzrichtlinie wurden wichtige Änderungen im Unternehmensrecht vorgenommen. Diese sollen mit 1.1.2015 in Kraft treten und sind erstmals für die Jahresabschlüsse 2016 anzuwenden.

Das RÄG 2014 sieht folgende Neuerungen vor:

  1. Die Schwellenwerte für die Einteilung der Größenklassen einer GmbH werden angehoben.
    Die kleine GmbH darf künftig eine Bilanzsumme bis zu EUR 5 Mio. und Umsatzsteuerlöse bis EUR 10 Mio. haben. Eine mittelgroße GmbH darf eine Bilanzsumme bis zu EUR 20 Mio. und Umsatzerlöse bis zu 40 Mio. haben. An diese Größen knüpft auch die Wirtschaftsprüfungspflicht an.
  2. Bisher fand man im UGB keine Aussagen zum Grundsatz der Wesentlichkeit von Bilanzposten. Nun wird rechtlich festgehalten, dass der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts gilt. Die Darstellung des Jahresabschlusses wird damit klarer geregelt.
  3. Disagios müssen künftig aktiviert werden. Es handelt sich dabei um Abschläge bei Krediten. Sie nehmen beispielsweise einen Kredit über EUR 100 auf und bekommen von der Bank nur EUR 80 ausbezahlt. Die Differenz nennt man Disagio.
  4. Die Bildung von Aufwandsrückstellungen wird unternehmensrechtlich stark eingeschränkt. Künftig sind nur noch zwei Typen zulässig: für unterlassene Instandhaltungen des Folgejahres (max. 3 Monate nach Bilanzstichtag) und  für privatrechtliche Umweltaufwendungen des Folgejahres.
  5. Der Ansatz für latente Steuern wird geändert (mehr finden Sie in einem separaten Artikel).
  6. Die Bewertungsnormen werden künftig auch den Grundsatz der verlässlichen Schätzung kennen. Ferner werden Anschaffungs- und Herstellungskosten an die steuerlichen Bestimmungen angeglichen. Man muss daher auch angemessene Teile fixer und variabler Gemeinkosten aktivieren.
  7. Geschäfts- und Firmenwerte sind auf 10 Jahre abzuschreiben. Außer es wird eine andere Nutzungsdauer verlässlich festgestellt.
  8. Kleinstkapitalgesellschaften sollen von der Verpflichtung einen Anhang aufzustellen befreit werden. Erfreulicherweise werden auch die Strafen für eine Unterlassene Offenlegung gesenkt.
  9. Der Bilanzposten unversteuerte Rücklagen wird abgeschafft. Bestehende unversteuerte Rücklagen sind in die Gewinnrücklagen aufzunehmen.
  10. Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden mit dem Erfüllungswert bilanziert. Dieser Erfüllungswert umfasst Geld- und Sachleistungen. Auch zukünftige Kostensteigerungen müssen berücksichtigt werden.
  11. Zuschreibungen müssen zukünftig durchgeführt werden.
  12. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das außerordentliche Ergebnis nicht mehr dargestellt.
  13. Eigene Aktien werden nur noch im Lagebericht ausgewiesen
  14. Im Bereich der Konzernrechnungslegung sind ebenfalls einige Änderungen geplant.

Unbenannt