Wertpapierdepots in der Schweiz nicht mehr anonym

Mit Jahreswechsel ändern sich die Spielregeln für die Versteuerung von Schweizer Kapitalvermögen in Österreich.

Die Kunden- und Kontodaten werden 2018 automatisch von Schweizer Banken an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt. Bisher hatte eine in Österreich ansässige natürliche Person ein steuerliches Wahlrecht. Man konnte die  Kapitaleinkünfte Schweizer Depots entweder in Österreich veranlagen oder in der Schweiz einer anonymen Abzugssteuer (analog der KESt) unterziehen. Die anonyme Abzugssteuer wurde von der Schweizer Bank einbehalten und an den österreichischen Fiskus überwiesen.

Dieses Wahlrecht fällt für das Steuerjahr 2017 weg. Nunmehr müssen die Schweizer Kapitaleinkünfte in die österreichische Steuererklärung aufgenommen werden und unterliegen der Einkommensteuer.