Vorsicht: WiEReG Änderung

Kapitalgesellschaften müssen ab 2020 regelmäßige Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer durchführen.

Bei den Meldungen soll ein besserer Einblick auf die tatsächlichen Kontrollverhältnisse im Unternehmen gewährleistet werden. Treuhandverhältnisse müssen offen gelegt werden.

Bsp: Hält ein Gesellschafter A 80 % der Anteile an einer GmbH, wovon er wiederum 50 % treuhändig für eine andere Person B hält, so ist diese andere Person B künftig zu melden.

Damit die Daten auch stets aktuell sind, werden ab 10.1.2020 alle meldepflichtigen Rechtsträger verpflichtet, zumindest einmal jährlich eine Meldung an das Register zu senden. Die Meldung hat spätestens 4 Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung zu erfolgen.

Ferner wird für alle Verpflichteten ein Vermerksystem eingeführt. Beispielsweise müssen Steuerberater oder Rechtsanwälte einen Vermerk in das Register eintragen, wenn sie der Meinung sind, dass Daten der Meldung unvollständig oder unrichtig sind.

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ist künftig öffentlich einsehbar.