Verlängerung der Kurzarbeit

Ab 1. Juni 2020 müssen für Erstanträge und Verlängerungsanträge (wenn bereits die ersten 3 Monate ausgeschöpft sind) neue elektronische Kurzarbeitsbegehren und neue Sozialpartnervereinbarungen eingebracht werden. Die Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Kurzarbeit eingereicht werden.

Wie ist schrittweise vorzugehen?

  • Schließen Sie mit den Mitarbeitern eine neue Sozialpartnervereinbarung ab. Alle betroffenen Mitarbeiter müssen die Vereinbarung unterzeichnen. Eine Zustimmung der Sozialpartner ist nicht mehr einzuholen. Die Wirtschaftskammer erteilt die Zustimmung pauschal.
  • Loggen Sie sich in Ihr E-AMS Konto ein und übermitteln Sie die Sozialpartnervereinbarung und den Verlängerungsantrag. Sie finden den Antrag unter eServices/Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz/Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe. Danach klicken Sie auf „Formular wählen“ und „neues Formular“.
  • Das AMS informiert den ÖGB und dieser hat 48 Stunden Zeit einen Einwand vorzubringen. Besteht kein Einwand, bewilligt das AMS den Antrag.
  • Sollten formale Mängel vorliegen, ergeht vom AMS an Sie ein Verbesserungsauftragt.

Es ändert sich in der Verlängerungsphase auch die Vergütung für die Mitarbeiter:

  1. Es bleibt bei der Nettoersatzrate von 80/85/90 %. Die Nettoersatzrate wird unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden geleistet. Wenn in einem Monat mehr geleistet wird, als es der Nettoersatzrate entspricht, erhält der Dienstnehmer für diesen Monat ein entsprechend höheres Gehalt. Wir im Juni 2020 daher 100 % der Normalarbeitszeit geleistet, erhält der Dienstnehmer auch 100 % Gehalt ausbezahlt. Eine Überschreitung in einzelnen Monaten führte bisher nicht zu einer höheren Nettoersatzrate. Es wurde der gesamte Kurzarbeitszeitraum betrachtet.
  2. Es werden künftig Bruttotabellen veröffentlich, die für die Personalverrechnung zur Abrechnung heranzuziehen sind.

Was ändert sich noch?

Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung der Arbeitszeit anordnen. Die Mitteilung hat nur 3 Tage vorher zu erfolgen.