Transportnachweis im UStG

Seit 01.01.2020 gibt es drei verschiedene Möglichkeiten einen Transportnachweis für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu erbringen.

Variante 1:

Sie haben zwei Dokumente im direkten Zusammenhang mit dem Transport. Das kann beispielsweise ein CMR-Frachtbrief (Frächter) plus eine Transportrechnung (Spediteur) sein. Die beiden Dokumente dürfen sich nicht widersprechen und müssen von zwei unabhängigen Personen ausgestellt werden.

Variante 2:

Sie haben zwei Dokumente, allerdings nur eines davon ist in direktem Zusammenhang mit dem Transport. Das wäre beispielsweise ein CMR Frachbrief. Zusätzlich benötigen Sie ein weiteres Dokument im indirekten Zusammenhang mit dem Transport, zB den Zahlungsbetrag oder die Transportversicherungspolizze.

Variante 3:

Sie haben eine Rechnungskopie und einen Lieferschein und zusätzlich eine Empfangsbestätigung oder im Abholfall eine Verbringungserklärung bzw. bei Versendung einen Versendungsbeleg.

Geregelt ist das Prozedere Art 45a der MwSt-DVO.