Steuertipp zum Jahresende: Der Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen, also Einzelunternehmer, GesnbRs, KGs und OGs haben die Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag steuerlich geltend zu machen. Die gute Nachricht: bis zu einem steuerlichen Gewinn in Höhe von EUR 30.000,– können Sie sich entspannt zurücklehnen. Der Gewinnfreibetrag wird automatisch steuerlich berücksichtigt und beträgt 13 % des Gewinnes. Der Freibetrag wirkt wie eine Betriebsausgabe und mindert daher den steuerlichen Gewinn eins zu eins. Außerdem wirkt sich der Gewinnfreibetrag positiv auf die Beitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung aus. Bei genau EUR 30.000,– Gewinn erhalten Sie EUR 3.900,– Freibetrag „geschenkt“.

Übersteigt Ihr Gewinn EUR 30.000,– müssen Sie tätig werden und vor Ablauf des Jahres eine Investition tätigen. Als Investitionen kommen neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren oder begünstigte Wertpapiere in Betracht.

Beispiele: Betriebs- oder Geschäftsausstattung, Maschinen, LWKs, Gebäudeinvestitionen

PKWs, gebrauchte Gegenstände, Luftfahrzeuge und der Ankauf von Grund und Boden fallen nicht unter die Regelung.

Der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag ist heuer leider nach der Gewinnhöhe gestaffelt:

  • bis EUR 175.000,–:   13 % Gewinnfreibetrag
  • bis EUR 175.000,– bis EUR 350.000,–:   7 % Gewinnfreibetrag
  • bis EUR 350.000,– bis EUR 580.000,–:   4,5 % Gewinnfreibetrag
  • über EUR 580.000,–:   null

Auch selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer können vom Gewinnfreibetrag profitieren.

Euro_banknotes_2002