Steuertipp zum Jahresende: Bildungsprämie/Bildungsfreibetrag nutzen

Wer in das Wissen seiner Mitarbeiter investiert, profitiert doppelt. Denn auch das Finanzamt fördert diese Investition mittels einer Prämie oder einem Freibetrag. Die Prämie beträgt 6 % und kann nur für externe Ausbildung geltend gemacht werden. Eine Prämie wird Ihnen am Steuerkonto gutgeschrieben und wirkt daher auch in Verlustjahren. Alternativ können Sie den Freibetrag wählen. Der Freibetrag beträgt 20 % und ist eine fiktive Betriebsausgabe.

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