Steuertipp für Dienstgeber: Die Zukunftsvorsorge

Zahlungen des Dienstgebers an Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung bzw. Pensions-Investmentfonds sind bis zu einer Höhe von EUR 300,– pro Jahr und Arbeitnehmer nach wie vor steuerfrei, wenn diese für alle Arbeitnehmer oder bestimmte (nach einheitlichen Kriterien gebildete) Gruppen von Arbeitnehmern gezahlt werden. Stammen die Zahlungen aus einer Bezugsumwandlung und liegt der Bezug des Dienstnehmers unter der Höchstbemessungsgrundlage zur Sozialversicherung nach dem ASVG, besteht für die Zahlungen Sozialversicherungspflicht.

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