Steuererleichterungen: Zuckerl für die Eltern

Steigende Lebenserhaltungskosten treffen alle Bürger. Besonders stark sind aber oft Familien mit Kindern betroffen, insbesondere jene mit geringem Einkommen. Zur finanziellen Unterstützung, wurden durch den Gesetzgeber daher im Lauf der Jahre einige steuerliche Erleichterungen beschlossen.

Die meisten dieser Begünstigungen wirken sich jedoch nur aus, wenn zumindest ein steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist. Die niedrigsten Einkommen profitieren daher eher von direkten Unterstützungsgeldern wie der Familienbeihilfe oder dem Kinderbetreuungsgeld. Trotzdem seien einige der „Steuerzuckerl“ für Familien hier erwähnt. So steht all jenen, die Familienbeihilfe beziehen, automatisch der Kinderabsetzbetrag zu. Verdient der Partner wenig oder nichts, oder ist man gar alleinerziehend, stehen zusätzlich entweder Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Diese Beträge sind nach Anzahl der Kinder gestaffelt und vermindern in voller Höhe direkt den Steuerbetrag.

Daneben bestehen noch einige Möglichkeiten, die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zu verringern. So können Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung, und – wenn Anspruch auf Familienbeihilfe besteht – zusätzlich der Kinderfreibetrag geltend  gemacht werden. Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung des Kindes können genauso die Steuerlast verringern, wie Aufwendungen aufgrund einer Behinderung des Kindes oder Unterhaltszahlungen.

Bei Alleinverdienern bzw. Alleinerziehern und bei Familien mit mindestens 3 Kindern, erhöht sich auch das Ausmaß, in welchem Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Es lohnt sich also in jedem Fall, sich über Möglichkeiten, die Steuerlast der Familie zu verringern, zu informieren.

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