Steuer-Highlights aus dem neuen Regierungsprogramm

Die neue Bundesregierung hat am 16.12.2017 das Regierungsprogramm 2017 – 2022 veröffentlicht. Erfreulicherweise werden einige steuerliche Änderungen und Vereinfachungen angekündigt. Das Programm ist in vielen Punkten sehr vage formuliert. Es zeichnet sich ab, dass viele der Vereinfachungsvorschläge des Fachsenates für Steuerrecht und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder aufgegriffen wurden. Die Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die einzelnen Positionen wie folgt zusammengefasst:

  • Zusammenführen der „UGB-Bilanz“ und die „Steuerbilanz“ zu einer „Einheitsbilanz“, nur noch ein Betriebsvermögensvergleich
  • Reduktion der Einkunftsarten
  • Tarifreform und damit Senkung der Abgabenbelastung, insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen
  • Vereinfachung der steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
  • „Abzugsfähige Privatausgaben“ anstelle von Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung
  • Einführung eines „Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von € 1.500 pro Kind und Jahr und dadurch Reduktion der Steuerlast um bis zu € 1.500 p.a., jedoch keine Auszahlung einer Negativsteuer
  • Reduktion des Körperschaftsteuersatzes
  • Wiederherstellung der Regelung zur Einlagenrückzahlung (im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG in der Fassung vor der Steuerreform 2015/2016)
  • Angleichung der steuerlichen Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das Unternehmensgesetzbuch im betrieblichen Bereich, z. B. degressive Abschreibung
  • Erleichterung von Betriebsübergaben in der Familie
  • Der ab 01.05.2016 geltende Umsatzsteuersatz von 13 % für Übernachtungen wird wieder auf 10 % abgesenkt