SPÖ-Konzept für Erbschafts- und Schenkungssteuer

2008 entschied sich Österreich aufgrund verfassungsrechtlicher Probleme die Erbschafts- und Schenkungssteuer außer Kraft treten zu lassen.

Nun wird wieder fleißig über die Wiedereinführung debattiert. Der Bericht der Steuerreformkommission gewährt einen Einblick in die geplanten Änderungen.

Was soll künftig der Besteuerung unterliegen?

Aus Sicht der SPÖ sollen Erbschaften und Schenkungen besteuert werden.

Unter die Steuerpflicht fallen land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen, Finanzvermögen, und sonstige Werte, wie etwa Antiquitäten. Schulden, die mit übertragen werden, können in Abzug gebracht werden. Der Besteuerung unterliegt daher nur das Reinvermögen.

Steuerpflichtig wären alle Inländer mit ihrem weltweiten Vermögen. Ausländer müssten inländisches Liegenschaftsvermögen, sowie inländisches Betriebsvermögen in Österreich der Steuer unterziehen.

Die Steuer ist vom Erben oder Beschenkten zu bezahlen.

Jede Person hätte nach den Plänen der SPÖ einen persönlichen Lebensfreibetrag an Schenkungen und Erbschaften in Höhe von EUR 1.000.000,–. Erst ab Überschreiten dieser Summe fällt eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Das bedeutet, dass alle Erbschaften und Schenkungen der letzten 30 Jahre zusammen addiert werden müssten. Allerdings beginnen die 30 Jahre Beobachtungszeitraum erst mit 01.08.2008 zu laufen.

Steuerfrei wäre unter anderem der Hausrat, bewegliche Gegenstände unter EUR 10.000,–, Spielgewinne und übliche Gelegenheitsgeschenke.

Wie wird besteuert?

Grundsätzlich ist der tatsächliche Wert eines Vermögensgegenstandes heranzuziehen. Einheitswerte bei Liegenschaften gibt es in diesem Modell nicht mehr.

Der Steuertarif ist gestaffelt:

  • bis 1. Mio Euro keine Steuer
  • 1. Mio Euro bis 5 Mio Euro 25 %
  • 5 Mio Euro bis 10 Mio Euro 30 %
  • über 10 Mio Euro 35 %

Die Steuer kann mit Verzinsung auf 10 Jahre verteilt bezahlt werden.

Was ist noch zu beachten?

Es geht nach dem SPÖ Modell auch Stiftungen an den Kragen. Diese würden alle 30 Jahre einen fiktiven Tod erleiden. Der Steuersatz liegt bei 30 %. Es gilt ebenfalls der Freibetrag von EUR 1. Mio.  Im Gegenzug würde allerdings die Stiftungseingangssteuer weg fallen.

Die SPÖ erhofft sich so 500 Mio Euro per anno.

(c) SPÖ/Johannes Zinner
(c) SPÖ/Johannes Zinner