Hier finden Sie die aktuellen Werte 2019.
Höchstbeitragsgrundlagen
- täglich: € 174,00
- monatlich: € 5.220,00
- jährlich für Sonderzahlungen: € 10.440,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.090,00
Geringfügigkeitsgrenzen
- monatlich: € 446,81
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 670,22
Monatliche Beitragsgrundlagen
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 841,20 (täglich € 28,04)
- für Zivildiener: € 1.183,50 (täglich € 39,45)
Ab 2019 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):
monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
bis € 1.681,00 | 0 % |
über € 1.681,00 bis € 1.834,00 | 1 % |
über € 1.834,00 bis € 1.987,00 | 2 % |
über € 1.987,00 | 3 % |
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen, wenn das Lehrverhältnis ab dem 1.1.2016 begonnen hat:
monatliche Beitragsgrundlage | Lehrlingsanteil |
bis € 1.681,00 | 0 % |
über € 1.681,00 bis € 1.834,00 | 1 % |
über € 1.834,00 | 1,20 % |
Auflösungsabgabe
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2019 beträgt € 131,00.
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener
Der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener beträgt ab 1.1.2019 € 5,55.
Verzugszinsen für rückständige Beiträge
Für rückständige Beiträge werden 2019 Verzugszinsen in Höhe von 3,38 % in Rechnung gestellt.