Sozialversicherungswerte ASVG 2019

Hier finden Sie die aktuellen Werte 2019.

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 174,00
  • monatlich: € 5.220,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 10.440,00
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.090,00

Geringfügigkeitsgrenzen

  • monatlich: € 446,81
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 670,22

Monatliche Beitragsgrundlagen

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 841,20 (täglich € 28,04)
  • für Zivildiener: € 1.183,50 (täglich € 39,45)

Ab 2019 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):

monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis € 1.681,00 0 %
über € 1.681,00 bis € 1.834,00 1 %
über € 1.834,00 bis € 1.987,00 2 %
über € 1.987,00 3 %

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen, wenn das Lehrverhältnis ab dem 1.1.2016 begonnen hat:

monatliche Beitragsgrundlage Lehrlingsanteil
bis € 1.681,00 0 %
über € 1.681,00 bis € 1.834,00 1 %
über € 1.834,00 1,20 %

Auflösungsabgabe

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2019 beträgt € 131,00.

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener

Der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener beträgt ab 1.1.2019 € 5,55.

Verzugszinsen für rückständige Beiträge

Für rückständige Beiträge werden 2019 Verzugszinsen in Höhe von 3,38 % in Rechnung gestellt.