Neuregelung der Bemessungsgrundlage bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung

Bekannterweise hat der Verfassungsgerichtshof die veralteten und günstigen Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen als verfassungswidrig beurteilt (VfGH G 77/12). Betroffen sind vor allem Schenkungen.

Die Reparaturfrist für eine neue Bemessungsgrundlage läuft bis 31. Mai 2014. Mit einem ersten Entwurf zur Sanierung der Grunderwerbsteuer ist in Kürze zu rechnen.

Bildquelle: Paul Machat

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