Neuerungen bei der Pauschalierung von Land- und Forstwirten

Die Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Betriebsgrundstücke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs  wurden 2014 neu festgestellt.

Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (= Pauschalierung) ist mit 01.01.2015 in Kraft getreten und besagt, dass nur mehr Betriebe mit Einheitswerten in Höhe von maximal 130.000 Euro mittels Durchschnittssätzen pauschalieren dürfen.

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