Gewinnausschüttungen werden teurer

Gesellschafter einer GmbH können sich Bilanzgewinne mit einem Ausschüttungsbeschluss aus der GmbH auszahlen lassen. Bisher kostete dieser Vorgang 25 % Kapitalertragsteuer. Ab 1.1.2016 wird dieser Steuersatz auf 27,5 % erhöht. Die Steuerbelastung steigt daher um 10 %. Werden beispielsweise EUR 100.000,– Bilanzgewinn ausgeschüttet, zahlt man im nächsten Jahr um 2.500,– Euro mehr Steuer.

GmbH-Gesellschafter sollten sich  aus steuerlicher Sicht daher überlegen noch 2015 eine Ausschüttung vorzunehmen.


 

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist ebenfalls Vorsicht geboten. Gewinnausschüttungen aus einer GmbH können manchmal sozialversicherungspflichtig sein. Jene Gesellschafter, die aufgrund ihrer Geschäftsführertätigkeit bereits der gewerblichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, müssen die Gewinnausschüttungen der SVA melden.

In der Praxis geschah das in der Vergangenheit eher selten. Viele Geschäftsführerbezüge liegen über der Höchstbeitragsgrundlage (EUR 65.100,–) und es sind somit sämtliche Gewinnausschüttungen beitragsfrei. Eine Meldung war daher nicht notwendig.

Nur jene Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Bezüge gewerblich sozialversicherungspflichtig sind und unter der Höchstbeitragsgrundlage liegen, müssen auch die Gewinnausschüttung der SVA melden. In Zunkunft wird das Finanzamt diese Meldung automatisch vornehmen.

kest