Finanzamt Österreich

Mit Jahresanfang wurde die österreichische Finanzverwaltung reformiert. Mittlerweile gibt es in Österreich nur mehr zwei Finanzämter – das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe.

Ferner gibt es noch drei weitere Ämter: das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung und den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge.

Das Finanzamt Österreich hat keine örtlichen Zuständigkeiten. Es ist bundesweit zuständig. Es gibt weiterhin eine sachliche Zuständigkeit, je nach Abgabenart und Steuerpflichtigen. Manche Dienststellen des Finanzamtes Österreich übernehmen weiterhin spezielle Aufgaben (zB Gebühren und Verkehrssteuern).

Das Finanzamt für Großbetriebe hat einen bundesweiten eingeschränkten Aufgabenkreis. Die gesetzliche Regelung findet man im § 61 BAO. Das Finanzamt übernimmt auch die Dienststelle des BMF für Großbetriebsprüfungen.

Das Amt für Betrugsbekämpfung übernimmt die finanzstrafrechtlichen Aufgaben der Finanzämter.

Wer die Umstellung bisher übersehen hat, braucht nicht in Panik zu verfallen, denn Anbringen und Rechtsmittel können bis 31. Dezember 2021 unter den Anschriften der ehemaligen Finanzämter eingebracht werden.

WICHTIG: Auch die Bankverbindungen der Finanzämter haben sich in einigen Fällen geändert. Die aktuelle Bankverbindung finden Sie unter diesem Link zum BMF.