Erinnerung Prüfung Jahresbeleg Registrierkassa

Wer eine Registrierkassa verwendet, ist einmal jährlich dazu verpflichtet einen Jahresbeleg an das Finanzamt zu übermitteln. Hierzu ist am 31.12. eines Jahres ein sogenannter Jahresbeleg zu erstellen. Oftmals erstellen die Kassen den Beleg automatisch. Dieser Jahresbeleg ist gleichzeitig der Monatsbeleg des Dezembers. Die Losung wird mit null Euro ausgewiesen (Nullbeleg). Mit dem Jahresbeleg wird kontrolliert, ob Ihre Registrierkassa richtig arbeitet und die Umsätze vor Manipulation geschützt sind.

Am einfachsten Überprüfen Sie den Beleg mit der Beleg-Check App des BMF. Mit Hilfe der App wird der QR-Code auf dem Jahresbeleg ausgelesen. Zur Übermittlung an das Finanzamt und zur Überprüfung der Richtigkeit benötigen Sie aus Finanzonline einen Code. Wenn Ihnen die App nach Eingabe des Codes ein grünes Häkchen anzeigt, haben Sie alles richtig gemacht und können beruhigt ins neue Geschäftsjahr starten. Die Meldefrist für den Jahresbeleg 2018 läuft bis 15.02.2019.