Erhöhung der Sachbezugswerte für KFZ

Die Wertgrenzen für den Sachbezug eines arbeitgebereigenen KFZ werden mit März 2014 angehoben. Wer von seinem Arbeitgeber ein KFZ zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt, muss diesen Vorteil aus dem Dienstverhältnis der Lohnsteuer unterziehen. Das geschieht im Regelfall im Zuge der Lohn- und Gehaltsverrechnung. Der Sachbezug wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Bisher lag der maximale Sachbezug bei EUR 600,– pro Monat. Nun wird dieser Wert auf EUR 720,– erhöht. Der Mindestsatz wurde ebenfalls von EUR 300,– auf EUR 360,– angehoben. Die Bestimmung ist auch auf bereits bestehende Sachbezüge anzuwenden.

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