E-Books und Hörbücher haben keinen reduzierten Steuersatz

Das Umsatzsteuerrecht sieht für gewisse Umsätze Ausnahmen vom Normalsteuersatz, dieser liegt bei 20 %, vor. So fallen in Österreich etwa Bücher, Broschüren, Zeitungen und ähnliche Druckwerke unter den 10 prozentigen Steuersatz. Für einen Laien ist es kaum nachvollziehbar, warum Hörbücher und E-Books von dieser Regelung ausgenommen sind. Diese Frage wurde nun an den EuGH heran getragen.

Der Europäische Gerichtshof hat in Folge in zwei Entscheidungen klar gestellt, dass auf die Lieferung von elektronischen Büchern definitiv kein ermäßigter Steuersatz Anwendung findet. Für den ermäßigten Steuersatz muss das Buch auf einem physischen Träger übermittelt werden. E-Books und Hörbücher unterliegen daher einem 20 prozentigem Steuersatz.

Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
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