Der Pendlerrechner ist online

Die Ermittlung des Anspruchs auf Pendlerpauschale war in der Vergangenheit ein beliebtes Thema bei gemeinsamen Prüfungen aller lohnabhängigen Abgaben (GPLAs).

Durch den Pendlerrechner wird die Ermittlung des Anspruches auf Pendlerpauschale theoretisch vereinfacht. Das neue Online-Tool errechnet die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und dient zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Der Pendlerrechner liefert ein verbindliches Ergebnis über eine allfällig zustehende Pendlerpauschale, inkl. des zu berücksichtigenden Pendlereuros. Das Ergebnis wird daher vom Finanzamt als rechtlich bindend anerkannt.

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber bis spätestens 30. Juni 2014 einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses vorlegen, um  in den Genuss des Pendlerpauschales im Rahmen der Lohnverrechnung zu gelangen.

Sie finden den Pendlerrechner auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

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