Das Ende des Bankgeheimnisses

Das österreichische Bankgeheimnis ist im Zuge der Steuerreform gefallen. Künftig wird es für die Finanz einfacher werden Konten und Sparbücher einzusehen. Wie die neuen Regeln in Zukunft greifen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde zur Führung eines Kontenregisters ermächtigt.
In diesem Register werden

  • die Bezeichnung des Kontoinhabers,
  • die vertretungsbefugten Personen,
  • Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer,
  • Konto- und Depotnummer,
  • Tag der Eröffnung und der Auflösung des Kontos bzw. des Depots
  • und die Bezeichnung des konto- bzw. depotführenden Kreditinstitutes

offen gelegt.

Die Daten werden von den Banken elektronisch an das Ministerium übermittelt. Auch identifizierte Sparbücher werden dem Register gemeldet.

Das Kontenregister ist für das Finanzamt einsehbar, wenn es zweckmäßig und angemessen erscheint. Außerdem dürfen für strafrechtliche Zwecke die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte auf das Register zugreifen. Auch die Finanzstrafbehörden und das Bundesfinanzgericht können für finanzstrafrechtliche Zwecke Einsicht nehmen.

Da es sich um äußerst sensible Daten handelt, werden alle Abfragen aus dem Register protokolliert. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit künftig via Finanzonline zu überprüfen welche Daten das Finanzministerium über den jeweiligen Steuerpflichtigen gespeichert hat.

Eine Konteneinschau wird künftig weiterhin nur mit Zustimmung eines Richters möglich sein.

Bankgeheimnis