Das Ende der Auflösungsabgabe ab 2020

Seit 2013 ist bei Beendigung eines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber eine Auflösungsabgabe zu entrichten. Diese beträgt EUR 131,– pro aufgelöstem Dienstverhältnis. Die Abgabe wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Gebietskrankenkasse abgeführt. Für die Unternehmen bedeutete dies zusätzliche Belastungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Es ist erfreulich, dass dieser Mehraufwand künftig weg fällt.