Corona: GIS Gebühr unbürokratisch abmelden

Jene Betriebe, die aufgrund der COVID-19-Maßnahmen schließen mussten, können unbürokratisch die GIS-Abmeldung durchführen. Es sind keine umfangreichen Unterlagen einzureichen.

Ein formloses E-Mail an das Kundenservice der GIS (kundenservice@gis.at) mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung ist ausreichend. Ein Mitsenden der Teilnehmernummer ist von Vorteil (diese findet man auf der Rundfunkgebührenvorschreibung oder der Transaktionszeile des eigenen Bankkontoauszugs).

Nach Erhalt des Antrages meldet die GIS die Betriebe von der Rundfunkgebühr per 31.03 ab und am 1. Juli wieder automatisch an.

Sollte in der Zwischenzeit der Betrieb wieder aufgenommen werden, ist die GIS zu informieren.