Coachingausbildung für Lehrer steuerlich abzugsfähig

Der VwGH hatte unlängst darüber zu entscheiden, ob Ausgaben eines Lehrers für eine Coachingausbildung steuerlich anerkannt werden müssen. Das Ergebnis war positiv. Das Berufsbild des Lehrers beinhaltet nämlich neben der Wissensvermittlung auch persönlichkeitsbildende Aspekte. Einer steuerlichen Abzugsfähigkeit stand somit nichts im Wege. Das Ergebnis ist  äußerst interessant. In der Vergangenheit wurde diese Art von Ausgaben oft vom Finanzamt verwehrt.

Finanzamt BMF citronenrot

Bildquelle: BMF/citronenrot