Bonus-Malus für ältere Dienstnehmer

Der Gesetzgeber ist wieder aktiv. Diesmal geht es um die Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer (ab dem 55. Lebensjahr) in österreichischen Betrieben. Derzeit versenden die Sozialversicherungsträger Informationen zu diesem Thema. Wobei es sich im Konkreten handelt, möchten wir Ihnen hier näherbringen.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat drei Zielwerte für die Beschäftigung älterer Personen in Österreich gesetzlich festgelegt. Zum Stichtag 30.6.2017 müssen demnach

  • 73,60 % der 55- bis 59-jährigen Männer,
  • 33,10 % der 60- bis 64-jährigen Männer und
  • 60,10 % der 55- bis 59-jährigen Frauen

in Österreich erwerbstätig sein. Wird auch nur einer dieser Werte nicht erreicht, tritt mit 1.1.2018 ein Bonus-Malus-System für österreichische Unternehmen mit mindestens 25 Dienstnehmern in Kraft. ­

Wichtig: Es ist daher überhaupt noch nicht klar, ob das Bonus-Malus System tatsächlich umgesetzt wird!

Wie stellt man fest, ob man betroffen ist?

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat bis zum 30. September jeden Jahres für alle Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 25 vollversicherten Dienstnehmern einmal jährlich die notwendigen Quoten festzustellen.

Der Anteil älterer Dienstnehmer im betroffenen Unternehmen wird mittels Dienstgeberquote festgestellt. Dieser Wert wird mit dem für das Vorjahr festgestellten Anteil älterer Dienstnehmer in der entsprechenden Branche (Branchenquote) verglichen.

Ihre individuelle Branchenquote und Ihre Dienstgeberquote finden Sie im Unternehmerserviceportal bzw. in der WEBEKU. Die Informationen sind bereits abrufbar.

Konsequenzen

Erreicht Ihre Dienstgeberquote die Branchenquote nicht, so erhöht sich die Auflösungsabgabe im Kalenderjahr 2018 jeweils auf den doppelten Betrag. Das ist der Malus. Für 2017 beträgt die einfache Auflösungabgabe voraussichtlich € 124.

Erreicht oder überschreitet Ihre Dienstgeberquote die jeweilige Branchenquote, erfolgt eine Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,10 % des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds. Das ist der Bonus.

Der Hauptverband hat zur Veranschaulichung des Bonus ein Beispiel veröffentlicht:

Ein Dienstgeber hat 30 Dienstnehmer. Jeder verdient brutto € 2.000. Die Lohnsumme beträgt somit € 60.000. Der Bonus beträgt 0,1 % der Lohnsumme. Das sind im konkreten Beispiel: € 60. Zusammengefasst also € 1 pro € 1.000 Lohnsumme.

business, people and team work concept - close up of creative team sitting at table and pointing finger to something in office
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