Bildungsteilzeit, was ist das?

Mit 1. Juli 2013 wurde die Möglichkeit der Bildungsteilzeit gesetzlich eingeführt.

Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhältnis bereits mehr als sechs Monate andauert, haben die Möglichkeit mit ihrem Unternehmen eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren und somit Weiterbildungsmaßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen. Wer sich näher erkundigen möchte, wendet sich am besten an die zuständige AMS-Stelle des Arbeitnehmers.

Die Bildungsteilzeit kann innerhalb von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils muss mind. vier Monate betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile darf zwei Jahre nicht überschreiten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Man muss vor der Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit mind. 6 Monate ununterbrochen arbeitslosenversichert gewesen sein und darf in dieser Zeit auch nicht den Dienstgeber gewechselt haben. Es gibt Ausnahmen für Saisonbeschäftigte.
  • Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/in und Unternehmen getroffen werden. Darin werden Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung festgehalten. Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten.
  • Es braucht Teilnahmebestätigungen an Bildungsmaßnahmen
  • Erfolgt die Weiterbildung in Form eines Studiums an einer in § 3 Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung (das sind insbesondere Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie medizinisch-technische und Hebammenakademien), ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten oder ein anderer geeigneter Erfolgsnachweis vorzulegen.

Bildungsteilzeit und Bildungskarenz sind unterschiedliche Maßnahmen. Man kann nicht einfach zwischen den beiden Systemen wechseln. Wer dennoch einen Umstieg ins Auge fassen möchte, sollte sich beim AMS erkundigen.