Aus Schwarz mach Weiß

Glaubt man den Zahlen mancher heimischer Medien arbeiten über 90 % der Haushaltshilfen schwarz – sind nicht sozialversichert und zahlen keine Lohnsteuer. Ein Umstand, der häufig auf die Angst vor allzu bürokratischen Hürden zurück zu führen ist. Die meisten Privathaushalte möchten einfach nicht in das Rampenlicht der Finanz treten.

Es gibt aber einen interessanten und viel zu selten angewendeten Ausweg, der die Schwarzarbeit zu legaler Arbeit macht. Man erspart sich die Bürokratie und zahlt nicht sonderlich viel mehr an Lohnnebenkosten. Seit 2006 gibt es den Dienstleistungsscheck. Er funktioniert im Prinzip wie ein Zahlungsmittel. Man kauft in einer Trafik oder online um EUR 10,20 ein und erhält dafür einen Scheck über EUR 10. Die 20 Cent Differenz werden für die Unfallversicherung des Arbeitnehmers verwendet. Dieser kann sich wiederrum sehr günstig freiwillig kranken- und pensionsversichern lassen.

Beim ersten Mal müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit dem Scheck an die Gebietskrankenkasse übermittelt wird. Nach getaner Arbeit bekommt der Arbeitnehmer seinen Dienstleistungsscheck und übermittelt diesen per Post an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau. Der Scheck wird dann umgehend auf das Girokonto des Arbeitnehmers überwiesen. Der Arbeitgeber muss nur berücksichtigen, dass er nicht mehr als EUR 386,80 an Dienstleistungsschecks pro Monat pro Arbeitnehmer auszahlt. Vor Arbeitsbeginn muss er sich vergewissern, dass eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.

Der Dienstleistungsscheck kommt vor allem für Unterstützung bei Haushaltsführung, Reinigung, Kinderbeaufsichtigung oder einfache Gartenarbeiten zur Anwendung.