Arbeitszeitaufzeichnungen 2015: Was wird einfacher?

Seit Jahresanfang gelten drei wesentliche Erleichterungen für Arbeitszeitaufzeichnungen:

  1. Bei ArbeitnehmerInnen, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können (zB Außendienst), reichen Saldenaufzeichnungen aus. Künftig muss nicht Beginn, Ende und Ruhepausen aufgezeichnet werden, sondern z.B. Montag 8 Stunden, Dienstag 7 Stunden, usw.
  2. In Zukunft kann die Pausenaufzeichnung auch mit Einzelvereinbarung (zB Dienstvertrag) entfallen. Die Vorgabe von 30 Minuten Ruhepause entfällt ebenso. Das gilt nur wenn fixe Ruhepausen oder Zeiträume in denen pausiert werden kann, vereinbart wurden.
  3. Bei fixer Arbeitszeitaufteilungkann die Aufzeichnung ganz entfallen, nur noch Abweichungen zur geplanten Arbeitszeit sind festzuhalten. Einmal im Monat ist schriftlich zu bestätigen, dass es keine Abweichung gab.

ArbeitnehmerInnen haben das Recht auf Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnung einmal pro Monat, wenn sie dies nachweislich verlangen.

IMG_5659