Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen

Bisher wurden langfristige Rückstellungen pauschal mit 80 % ihres Teilwertes bewertet. Das führte dazu, dass man bei der Laufzeit einer langfristigen Rückstellung nicht unterscheiden musste. Es galten immer pauschal 80 % – egal, ob 2 oder 20 Jahre Restlaufzeit. Die Bewertung führte aus diesem Grund oft zu irreführenden Bilanzen.

Künftig werden Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen neu bewertet. Die Rückstellungen werden mit 3,5 % pro Jahr abgezinst.

Die neue Regelung gilt für all jene Rückstellungen, die 2014 erstmals gebildet werden. (Das gilt für alle Unternehmen, die am 31.12 Bilanzstichtag haben.)

Alte Rückstellungen müssen neu bewertet werden. Liegt der nach der neuen Methode errechnete Wert unter dem bisherigen Bilanzansatz, so muss die alte Rückstellung in Höhe der Differenz aufgelöst werden. Steuerlich ist der Gewinn aus der Auflösung auf 3 Jahre zu verteilen. In Jahren einer Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung kann der Unterschiedsbetrag sofort berücksichtigt werden.

In den Folgejahren werden alle Rückstellungen dann gleich behandelt.

Unbenannt