22 Euro Freigrenze fällt

Mit 1. Juli 2021 wird die Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze für Waren mit geringem Wert aufgehoben. In den letzten Jahren wurden aus Drittstaaten eine Vielzahl an Paketen mit einem Warenwert unter 22 Euro deklariert und ausgeliefert. Oftmals wurde bei der Freigrenze von 22 Euro geschummelt. Zwar kontrolliert die Post und andere Paketdienstleister laufend die Einhaltung der Zollvorschriften doch bei der Vielzahl an Paketen ist dies nur schwer flächendeckend durchzuführen.

Ab 1. Juli 2021 ist daher eine Zollanmeldung bei jedem Paket abzugeben und die Einfuhrumsatzsteuer muss entrichtet werden. Online-Händler haben daher bereits ab dem 1 Cent Warenwert eine Anmeldung vorzunehmen und diese zu versteuern. Die Zollinhaltserklärung, ein Aufkleber am Paket, muss mit dem tatsächlichen Inhalt und Warenwert der Postsendung übereinstimmen.

Diese Gesetzesänderung war ursprünglich für den 1. Jänner 2021 vorgesehen. Durch die COVID-19-Krise hat man das Inkrafttreten nun verschoben.

Für private Paketversendungen wird es weiterhin eine Ausnahme geben. Auch die Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro bleibt erhalten. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.