Hier finden Sie rasch die wichtigsten Werte für 2017
Geringfügigkeitsgrenze 2017:
monatlich: € 425,70 (ab 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr)
Ab welchem Betrag ist eine Dienstgeberabgabe zu zahlen? – € 638,55
Höchstbeitragsgrundlage 2017:
täglich: € 166,00
monatlich: € 4.980,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 9.960,00
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.810,00
Sonstige Werte:
Auflösungsabgabe: € 124,00
Verzugszinsen für Rückstände: 3,38 %