GmbH gründen wird einfacher

Ab 1.1.2018 ist die vollelektronische GmbH-Gründung in Österreich möglich. Ein Notartermin ist nicht mehr notwendig. Die neue Regelung gilt für Einpersonen-Gesellschaften. Der einzige Gesellschafter ist zugleich einziger Geschäftsführer der GmbH. Die Gesetzesänderung wird vorerst bis 2020 befristet. Die Identität des Gründers wird künftig von der Bank, bei der die Stammeinlage geleistet wird, festgestellt. Die Bank übermittelt die notwendigen Unterlagen (wie etwa eine Kopie des Ausweises und die Musterzeichnung) an das zuständige Firmenbuchgericht. Banken können für diese Dienstleistung eine Gebühr verrechnen. Die Höhe der Gebühr ist gesetzlich nicht geregelt.

Wer sich bei der Gründung dennoch auf den Rat eines Notars verlassen möchte, wird künftig von günstigeren Notartarifen (Beurkundung und Beglaubigung) profitieren. Die Tarifreduktion gilt ab 30.6.2017. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stammeinlage auf ein Anderkonto des Notars einzuzahlen. Dadurch kann der Notar die Gründung rascher beim Firmenbuch melden.

Eine weitere Vereinfachung im Zuge der Gründung erfolgt im Rahmen des Neugründerförderungsgesetzes. Bisher musste man die Erklärung bei der Wirtschaftskammer oder der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft persönlich abgeben. In Zukunft kann die Erklärung über das Unternehmensserviceportal vorgenommen werden.

Das Unternehmensserviceportal wird künftig für die Gründung die wesentliche Online-Plattform sein. Um dieses Service nutzen zu können, ist eine Handysignatur notwendig. Auch die Meldung der Gründung an das Finanzamt und die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft sowie die Gewerbeanmeldung ist über die Plattform möglich.

Die UID-Nummern werden künftig rascher vergeben, da eine automatisierte Risikoprüfung erfolgt.

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