Angleichung von Arbeitern und Angestellten

Der Nationalrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass es eine rechtliche Angleichung von Arbeitern und Angestellten geben soll. Die Details zur gesetzlichen Anpassung finden Sie hier:

Als erster Schritt wird die Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unfallsfall neu geregelt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu acht Wochen entsteht bereits nach einjähriger Beschäftigungsdauer. Bisher waren 5 Jahre notwendig.

Im Falle einer Wiedererkrankung eines Angestellten binnen eines Arbeitsjahres (wahlweise Kalenderjahr) besteht der Anspruch nur noch dann, wenn die acht Wochen noch nicht voll ausgeschöpft sind.

Die neuen Regeln gelten ab 1.7.2018 und sind für Dienstverhinderungen, die ab 1.7.2018 begonnen haben, anwendbar. Günstigere kollektivvertragliche Regelungen bleiben bestehen.

Besonders bitter ist, dass die Entgeltfortzahlung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses während der Dienstverhinderung aufrecht bleibt.

Ein weiterer Punkt ist die Angleichung der Kündigungsregeln für Arbeiter. Künftig gelten die gleichen Kündigungstermine und Fristen für Angestellte und Arbeiter. Die Änderung tritt mit 1.1.2021 in Kraft. Saisonbetriebe sind von der Neuerung nicht betroffen.

Erfreulich ist der Entfall der Auflösungsabgabe ab 2020. Derzeit hat der Dienstgeber im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abgabe in Höhe von € 124 zu leisten.